Öffentlichen Vernehmlassung: Vereinfachungen und Liberalisierungen im Bau- und Planungsgesetz

Ziel der Raumplanung ist, dass in den Zentren gebaut und die Landschaft geschützt wird. Das wird durch die Zonenplanung oder mit Arealentwicklungen erreicht. Änderungen im Bau- und Planungsgesetz können den Wohnungsbau im Zentrum zusätzlich unterstütz werden. Der Regierungsrat schickt dazu einen Änderungsvorschlag des Bau- und Planungsgesetzes in die öffentliche Vernehmlassung. Diese dauert drei Monate. Im Anschluss soll die Anpassung des Gesetzes dem Grossen Rat vorgelegt werden.
Das Bau- und Planungsgesetz regelt, wo und wie Gebäude auf einem Grundstück gebaut werden dürfen. Die Bedürfnisse und die Vorstellungen, welche Regeln eine gute Bebauung ergeben, ändern sich. Die letzte Revision des Gesetzes liegt nun mehr als 20 Jahre zurück. Viele der damals festgelegten Regeln haben sich bewährt. Einzelne Regelungen sollen nun aber den heutigen Bedürfnissen angepasst werden.
Die Stadt Basel-Stadt ist geprägt von Blockrandgebäuden. Diese Gebäude stehen direkt an den Strassen und schaffen so im Hinterland Innenhöfe. Diese Innenhöfe sind die grünen Lungen der dicht bebauten Quartiere. Mit dem Klimawandel nimmt die Bedeutung der Innenhöfe weiter zu. Gleichzeitig fehlt es aber an genügend Wohnungen. Ziel ist es daher, das Bau- und Planungsgesetz so anzupassen, dass die Innenhöfe von der Bautätigkeit entlastet und gleichzeitig die Einschränkungen im Blockrand gelockert werden.
Auf der Strassenseite wird die Höhe von Gebäuden durch die Zonenvorschriften und den Lichteinfallswinkel begrenzt. Der Lichteinfallswinkel begrenzt die Höhe von Gebäuden im Verhältnis zur Strassenbreite. Oft ist der Lichteinfallswinkel strenger als die Zonenvorschriften. Durch eine Lockerung des Lichteinfallswinkels um 3 m kann die zonenmässige Höhe besser erreicht werden. Damit werden Dachaus- und Dachaufbauten und schliesslich zusätzlicher Wohnraum möglich.
Auf der Hofseite wird die Tiefe von Gebäuden durch zu viele Vorschriften geregelt. Auf der Hofseite entsteht dadurch ein sehr uneinheitliches Bild. Neu sollen Gebäude nicht mehr weniger als 12 m tief sein müssen. Damit können bessere und grosszügigere Wohnungen gebaut, bestehende Gebäude um einen Balkon erweitert oder Lifte angebaut werden.
Seit der Gesetzesrevision im Jahr 2000 können hohe Gebäude im Hof einfacher gebaut werden. Besonders in den dichten Gebieten der Stadt ist das nicht mehr erwünscht. Die Fläche und die Höhe von Gebäuden im Hof soll daher eingeschränkt werden. In der Fläche ist neu ein grösserer Abstand zu den Gebäuden im Blockrand einzuhalten. Die Höhe im Hof wird durch den Verzicht auf ein Dachgeschoss eingeschränkt.
Die öffentliche Vernehmlassung dieser Änderungsvorschläge startet am 28. Januar 2021 und dauert drei Monate bis am 28. April 2021.
Am 26. Januar 2021 hat der Regierungsrat den Entwurf des Ratschlags zur öffentlichen Vernehmlassung freigegeben. Hiermit lädt er Sie zur Stellungnahme ein. Für Ihre Stellungnahme bitten wir Sie, den untenstehenden Fragebogen zu verwenden und bis zum 28. April 2021 als Word-Dokument an das Planungsamt Basel-Stadt zu senden (marc.fevrier@bs.ch).
Nach Auswertung der eingegangenen Rückmeldungen und deren Einarbeitung in den Ratschlagsentwurf wird der Regierungsrat voraussichtlich im Herbst 2021 den Ratschlag dem Grossen Rat zur Behandlung übergeben.