Richtplan Äusseres St. Johann

Der „Richtplan Stadtentwicklung Äusseres St. Johann“ wurde mit Beschluss des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt vom 23.März1999 als verbindlich erklärt.
Die darin enthaltenen Massnahmen sollen mittelfristig, d.h. in einem Zeitraum von 5 – 15 Jahren verwirklicht werden. Seit 1999 wurden die meisten Vorhaben entsprechend auch umgesetzt. Die thematischen Schwerpunkte lagen bei der Nutzung, beim Grün- und Freiraum sowie beim Verkehr.

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