Begegnungszonen

(© Städtebau & Architektur / BVD)
Lebensraum für alle Generationen
Begegnungszonen in Wohnquartieren machen die Strasse zum Lebensraum für alle. Sie sind Orte zum Wohlfühlen, Spielen und Verweilen für Kinder und Erwachsene. Begegnungszonen steigern die Wohnqualität in Basels Quartieren. Ihre Umsetzung ist in der Regel zudem sehr einfach.
Mehr als 90 Begegnungszonen sind über die Wohnquartiere der ganzen Stadt verteilt. Der Basler Stadtplan zeigt, wo die Begegnungszonen liegen.
Fussgängervortritt und Tempo 20
Eine Begegnungszone bedeutet in erster Linie zwei Dinge:
- Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
- Fussgängerinnen und Fussgänger haben gegenüber Autos und Velos überall Vortritt.
Die Fussgängerinnen und Fussgänger dürfen andere Verkehrsteilnehmende aber nicht unnötig behindern. Im Weiteren ist Parkieren erlaubt, wo es durch Markierung am Boden oder Signale gekennzeichnet ist.
Gestaltung: Torelemente, Sitzelemente und Pflanzentröge
Damit eine Begegnungszone gut funktioniert, muss sie so gestaltet sein, dass der Vortritt für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h klar erkennbar sind. Den Anfang und das Ende aller Begegnungszonen markieren deshalb ein Torelement mit dem Verkehrssignal ‘Begegnungszone‘ sowie drei sicht- und spürbare Streifen am Boden. Das Torelement bietet auch Platz für eine Kinderzeichnung.
Wenn genügend Platz vorhanden ist, werden Begegnungszonen mit Sitzbänken und Pflanztrögen ausgestattet. Bänke und Tröge tragen nicht nur zu einer angenehmen Atmosphäre bei. Sie erhöhen auch die Sicherheit, indem sie den Verkehrsteilnehmenden zeigen, dass sie sich auf einer Strasse zum Verweilen bewegen.
Notwendige Voraussetzungen für eine Begegnungszone
Für Begegnungszonen eignen sich Quartiersstrassen:
- mit wenig Verkehr und ohne öffentlichen Verkehr.
- die idealerweise an Strassen angrenzen, in denen bereits Tempo 30 gilt.
- mit keiner oder nur einer geringen Steigung.
- In den die Häuser die nicht nur nahe an der Strasse liegen, sondern auch mit den Eingängen zur Strasse gerichtet sind.
Damit sich eine Strasse als Begegnungszone eignet, müssen nicht zwingend alle erwähnten Kriterien erfüllt sein, es bedarf dann aber zusätzlicher Abklärungen.
Begegnungszonen in Wohnquartieren beantragen
Die Anregung, eine Begegnungszone in einem Wohnquartier zu schaffen, kommt von den Anwohnerinnen und Anwohnern der jeweiligen Strasse. Anwohnerinnen oder Anwohner, die eine Begegnungszone vor ihrer Haustüre möchten, sammeln dafür möglichst viele Unterschriften (mindestens von einem Drittel der dort lebenden Haushalte, pro Haushalt zählt eine Stimme) bei Nachbarinnen und Nachbarn und reichen diese mit einem kurzen Antrag bei der Dienstelle Städtebau & Architektur beim Bau- und Verkehrsdepartement des Kanton Basel-Stadt ein.
Städtebau & Architektur prüft nochmals, ob sich die Strasse eignet, und erarbeitet mit weiteren Verwaltungsstellen einen Umsetzungsvorschlag. Das Projekt wird allen Anwohnenden dann in einer schriftlichen Umfrage vorgelegt. Zwei Drittel der Haushalte müssen der Begegnungszone zustimmen, damit das Projekt weiterbearbeitet wird. Pro Haushalt gilt wiederum eine Stimme.
Anschliessend publiziert der Kanton die Begegnungszone im Kantonsblatt. Gibt es keine Einsprachen, wird die Begegnungszone umgesetzt. In der Regel dauert es vom Antrag bis zur Umsetzung einer Begegnungszone 1,5 Jahre.
Die Basler Fibel für Strassenspiele

„Uuse uff d’Strooss!“ Die Basler Fibel für (vergessene) Strassenspiele ist eine Zusammenstellung von über dreissig Strassenspielen wie zum Beispiel Hockey, Spalentorfangis oder Himmel und Hölle. Sie eigen sich für die Begegnungszonen besonders gut. Die 2. Auflage der gedruckten Strassenspielfibel ist im Planungsamt, im Kinderbüro sowie in sämtlichen Quartiertreffpunkten und Stadtteilsekretariaten oder hier als PDF gratis erhältlich.
Mehr zum Thema Begegnungszonen:
- Faltblatt "Alles über Begegnungszonen in Wohnquartieren"
- NEU 2. Auflage 2017: Die Basler Fibel für (vergessene) Strassenspiele!
- Amt für Mobilität
- Basel Unterwegs
- Verordnung über die Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen
- Fussverkehr Schweiz
- https://begegnungszonen.ch/
- Stadt Basel Begegnungszone in Wohnquartieren, Wirkungskontrolle
- Fussgänger- und Begegnungszonen auf der Webseite der Mobilität