Kantonaler Nutzungsplan Gewässerraum

(Copyright BVD)

Aktuell

Der kantonale Nutzungsplan ist zurzeit in Erarbeitung. Vom 19. April bis 25. Mai 2021 fand die öffentliche Planauflage statt.

Ziele

Gewässer und ihre Uferbereiche sind wichtige Lebensräume und Ausbreitungskorridore für Pflanzen und Tiere. Sie sind empfindliche Ökosysteme, welche durch Verbauungen und intensive Nutzung zu einem grossen Teil in stark beeinträchtigtem Zustand sind. Sie brauchen ausreichend Raum, damit sie ihre ökologischen Funktionen erfüllen können und der Hochwasserschutz gewährleistet ist. Im Auftrag des Bundes (Art. 36a GSchG) legt der Kanton Basel-Stadt den Gewässerraum verbindlich fest, um den Gewässern wieder mehr Raum zu gewähren.

Vorgehen

Der Kanton Basel-Stadt erarbeitet zurzeit für das gesamte Kantonsgebiet einen kantonalen Nutzungsplan, mit welchem der Gewässerraum – also der Raum, den die Gewässer und ihre Uferbereiche einnehmen – grundeigentümerverbindlich festgelegt wird. Mit dem Inkrafttreten des kantonalen Nutzungsplans wird der aktuell geltende Gewässerraum gemäss Übergangsbestimmungen abgelöst.

Die Nutzung und Bewirtschaftung innerhalb des Gewässerraums richtet sich nach Art. 41c der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung (und Art. 41a ff. GSchV). Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung innerhalb des Gewässerraums darf nur extensiv erfolgen, und es gilt ein Dünger- und Pflanzenschutzmittelverbot. Der Gewässerraum ist grundsätzlich frei von Anlagen zu halten. Nur standortgebundene und im öffentlichen Interesse liegende Anlagen, wie Fuss- und Wanderwege, Flusskraftwerke oder Brücken dürfen im Gewässerraum erstellt werden.