Dreispitz Nord

Zonenänderung, Festsetzung eines Bebauungsplans, Änderung der Lärmempfindlichkeitsstufen, Änderung des Wohnanteils, Änderung von Bau- und Strassenlinien sowie Änderung bestehender Erlasse (Dreispitzverordnung) im Bereich Münchensteinerstrasse, Dornacherstrasse und Reinacherstrasse (Areal Dreispitz Nord)

Parzellen 695, 3511, 4158, 4220, 4237, 4272 und 4288 der Sektion IV des Grundbuches der Stadt Basel

Vom Montag, 29. April 2024 bis am Dienstag, 28. Mai 2024 liegen folgende Entwürfe öffentlich auf:

Mit der Planauflage wird gemäss § 116 Abs. 2 Bau- und Planungsgesetz auch eine Planungszone begründet. Die Planentwürfe sind auch im ÖREB-Kataster sichtbar.

Als orientierende Information werden zudem der Städtebauliche Vertrag sowie die Mikroklimaanalyse zur Verfügung gestellt. Sie sind nicht Gegenstand der Planauflage und unterstehen daher nicht dem Rechtsmittel. Der Verkehrsbericht und der Nachhaltigkeitsbericht sind Beilagen des Umweltverträglichkeitsberichts.

Die Dokumente können werktags von 8:00 bis 12:15 und von 13:15 bis 17:00 im Foyer des Bau- und Verkehrsdepartements, Münsterplatz 11, sowie unter www.raumplanung-staedtebau-stadtraum.bs.ch eingesehen werden. Telefonische Anfragen werden in dieser Zeit unter der Telefonnummer 061 267 92 25 entgegengenommen.

Einsprachen der Berechtigten und Anregungen der interessierten Öffentlichkeit zu den Entwürfen oder zur Planungszone sind bis am Dienstag, 28. Mai 2024 schriftlich und begründet bei Städtebau & Architektur, Abteilung Städtebau, Münsterplatz 11, 4001 Basel, einzureichen.