Teilrichtplan Freiräume

Ziele

Basel ist reich an Freiräumen unterschiedlichster Art. Das Stadtbild wird auch von offenen Freiflächen geprägt – vom städtischen Münsterplatz bis zum landschaftlich geprägten Schützenmattpark, von den oft grünen und privaten Innenhöfen in den Quartieren bis zum offenen Kulturland auf dem Bruderholzrücken.

Vielfältig gestaltete Freiräume leisten als wichtige Erholungsräume einen wichtigen Beitrag für eine hohe Lebens- und Wohnqualität in unserer Stadt. Sie tragen entscheidend zum Wohlbefinden der Menschen bei, die hier wohnen, arbeiten oder die Stadt besuchen. Freiräume sind aber auch Lebensraum für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten. Klimaangepasste Freiflächen wirken zudem dank Verdunstungskühlung und Schattenbereichen tagsüber der Überhitzung entgegen und bieten der Bevölkerung angenehm kühle Aufenthaltsräume zur Entlastung. In der Nacht produzieren Grünräume Kaltluft.  Es ist deshalb von besonderer Bedeutung, solche Freiräume zu schaffen, zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Vorgehen

Das Freiraumkonzept von 2004, welches für die Stadt Basel eine Grundlage zur quantitativen und qualitativen Entwicklung der öffentlichen Freiräume ist, wurde bereits weitestgehend umgesetzt. Aufgrund neuer Herausforderungen wie z.B. der Bevölkerungszunahme und der Auswirkungen des Klimawandels auf das Stadtklima ist eine Neuerarbeitung eines Freiraumkonzepts erforderlich. Mit Beschluss vom 29. August 2023 beauftragt der Regierungsrat das Bau- und Verkehrsdepartement einen Teilrichtplan Freiräume zu erarbeiten.

Unter Berücksichtigung aller Freiraumaspekte und den Kriterien zur klimaangepassten Siedlungsentwicklung soll ein integraler Freiraum-Teilrichtplan entwickelt werden, um die Freiraumversorgung der städtischen Wohn- und Arbeitsbevölkerung zu verbessern. Als Grundlage zur Analyse der Freiraumversorgung dient das 2022 erarbeitete Freiraumversorgungsmodell der Stadt Basel. Freiräume sollen auf Multicodierung ausgerichtet sein, um sowohl unterschiedlichen Nutzungsansprüchen als auch der Klimaanpassung und der Biodiversität gerecht zu werden. Zudem gilt es soziale sowie kulturhistorische Aspekte zu beachten.

Der neue Freiraum-Teilrichtplan zeigt den Handlungsbedarf auf und formuliert verbindliche und griffige Massnahmen, um die Freiraumsituation qualitativ und quantitativ zu verbessern. Zudem gilt es Zielkonflikte aufzuzeigen sowie die verschiedenen Interessen stufengerecht abzuwägen und zu koordinieren.

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